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Krankentransporte

Im Notfall zählt jede Minute. Deshalb sorgen wir mit unserer Integrierten Leitstelle und den insgesamt 14 DRK-Rettungswachen dafür, dass wir immer schnell bei Ihnen sind. Rettungsassistenten, Notfallsanitäter und Notärzte stehen auf den verschiedenen Fahrzeugen flächendeckend zur Verfügung - und das rund um die Uhr, bei jeder Wetterlage. Doch die Notfallrettung ist nur ein Teil unserer Dienstleistung. Darüber hinaus leisten wir Krankentransporte. Auch diese Einsätze werden durch die Disponenten der Integrierten Leitstelle Südpfalz koordiniert. Über 300 hauptamtliche Kräfte, Teilzeitkräfte sowie Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes und Absolvent/innen eines "Freiwilligen Soziales Jahres" sorgen jederzeit für Ihre Sicherheit.

Schnell und sicher zur Behandlung

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

Wie bestelle ich einen Krankentransport?

Oftmals ist den Bürgern nicht klar, welche Rufnummer in welchem Fall zu gebrauchen ist. Dabei ist es denkbar einfach: In unserem <link integrierte-leistelle/zustaendigkeitsbereich.html - internal-link "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Zuständigkeitsbereich</link> werden alle nicht-polizeilichen Notrufe über die einheitliche EU-Notrufnummer 112 abgesetzt. Alle anderen Hilfeersuche (Krankentransporte etc) werden über die Rufnummer 19222 (von Mobilgeräten mit Ortsvorwahl) abgewickelt. 

Beide Rufnummern laufen bei den Disponenten der Integrierten Leitstelle Landau auf. Daher ist es wichtig, im Notfall die richtige Rufnummer zu wählen!