Hinweisgeber- und Beschwerdemanagement
Alle Mitarbeitenden unserer Organisation sowie unsere Geschäftspartner (Lieferanten, Kunden usw.) haben die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien – auch vollständig anonym – abzugeben.
Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgeber-System nur für die Meldung von Verstößen gemäß §2 HinSchG konzipiert ist. Es handelt sich dabei insbesondere, aber nicht ausschließlich, um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, sofern letztere dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen.
Allgemeine Beschwerden
Sollte Ihr Anliegen die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, so bitten wir Sie, ihre Beschwerde an unser Beschwerdemanagement (info(at)rd-suedpfalz.drk.de) zu richten. Aus Vertraulichkeitsgründen dürften wir keine Hinweise aus dem Hinweisgeber-System an unser Beschwerdemanagement weiterleiten.
Hinweise zur Meldung über Verstöße
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten) sind berechtigt, Meldungen abzugeben.
- Sie können Ihre Meldung selbstverständlich auch anonym abgeben, indem Sie keine persönlichen Informationen angeben, die eine Identifikation zu Ihrer Person ermöglichen. Die Aufklärung eines Verstoßes kann unter Umständen jedoch effektiver erfolgen, wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben. Ihre Identität wird grundsätzlich ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keinen anderen Personen als dem Beauftragten für das Hinweisgebersystem nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und den erforderlich einzubindenden zuständigen Abteilungen und Stellen offengelegt (Ausnahmen können insbesondere bei behördlichen Untersuchungen oder in Gerichtsverfahren gelten).
- Lediglich der Beauftragte für das Hinweisgebersystem erhält in einem ersten Schritt Kenntnis von Ihrer Meldung und begleitet die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Nicht befugte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens erhalten keinen Zugriff auf Ihre Meldung. Sämtliche Informationen Ihrer Meldung werden streng vertraulich behandelt.
- Das Hinweisgeber-System bezweckt die Entgegennahme von Meldungen über Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien. Für allgemeine Beschwerden oder Fragen zu unseren Dienstleistungen wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Kontaktadresse.
- Bitte geben Sie nur solche Meldungen ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, weil dies u.U. eine Strafbarkeit für den Hinweisgeber begründen kann. In Zweifelsfällen kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung oder Aussage Dritter Personen.
- Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung*. Anschließend erhalten Sie* innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung durch den Beauftragten für das Hinweisgebersystem über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen (wie etwa interne Nachforschungen oder Ermittlungen). * sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben
- Bitte beachten Sie zudem unsere Datenschutzhinweise für das Hinweisgeber-System.
Hinweis melden
Da dem Gesetzgeber möglichst transparente, vertrauliche und weisungsfreie Meldewege wichtig sind, sieht das Hinweisgeberschutzgesetz – kurz HinSchG – vor, dass diese Aufgabe an einen externen, vertrauenswürdigen Dienstleister übertragen werden kann.
Wir haben uns dazu entschlossen, die Firma KaMUX GmbH & Co. KG mit dieser Aufgabe zu betrauen. Die Firma KaMUX GmbH & Co. KG betreut uns bereits seit Jahren im Bereich Arbeits- und Datenschutz.
Sie haben die Möglichkeit Ihren Hinweis per Post oder E-Mail an unsere Meldestelle zu melden:
Georg Schütz
rd-suedpfalz.drk.meldestelle(at)kamux.eu
KaMUX GmbH & Co. KG
MELDESTELLE
Herzogstraße 26
66953 Pirmasens